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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.09.2002
Aktenzeichen: 9 K 3071/97

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch der Eltern für volljährige, verheiratete und in Berufsausbildung befindliche Tochter

Schlagworte:

Ehegatte, Einkünfte und Bezüge, Kindergeld, Mangelfall, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 82/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre volljährige, verheiratete und in Berufsausbildung befindliche Tochter, weil deren Unterhalt aufgrund der niedrigen Einkünfte ihres berufstätigen Ehemann nicht in voller Höhe sicher gestellt ist (sog. "Mangelfall")?

Aktuelle Ergänzung: Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig, da die Revision zurückgenommen wurde.

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