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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2002
Aktenzeichen: 2 K 2802/01

Schlagzeile:

Darlehensverträge zwischen Eltern und ihren Kindern auch bei Übertragung der erworbenen Wohnungen anzuerkennen

Schlagworte:

Angehörige, Darlehen, Gestaltungsmissbrauch, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Darlehensverträge zwischen Eltern und ihren Kindern sind anzuerkennen, auch wenn die unter Einsatz der Darlehen der Kinder erworbenen Wohnungen später an die Kinder übertragen werden.

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