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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.01.2003
Aktenzeichen: VIII B 108/01

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.08.2001
Aktenzeichen: 1 K 1148/97

Schlagzeile:

Bindungswirkung und Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheides

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Änderung, Beiladung, Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Klage

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die bestandskräftige Feststellung zum Vorliegen einer Mitunternehmerschaft entfaltet als selbständiger Regelungsgegenstand eines Gewinnfeststellungsbescheids Bindungswirkung für die rechtlich nachrangigen Feststellungen und damit auch für die Frage der Erzielung eines Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seinem Beschluss auch mit der Auslegung einer Klage, mit der der Kläger sich nicht nur gegen die einheitliche und gesonderte Feststellung von Veräußerungsgewinnen, sondern auch gegen das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (gemeinschaftliche Erzielung gewerblicher Einkünfte) wendet.

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