Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2002 |
Aktenzeichen: | 14 K 147/00 |
Schlagzeile: |
Keine Betriebsstätte bei Arztpraxis im Wohnhaus eines ambulant tätigen Anästhesisten
Schlagworte: |
Anästhesist, Arbeitszimmer, Arztpraxis, Betriebsstätte, Wohnhaus
Wichtig für: |
Ärzte
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Baden-Württemberg nimmt Stellung zur Frage, ob bei einer Arztpraxis im Wohnhaus eines ambulant tätigen Anästhesisten eine Betriebsstätte vorliegt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.