Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2003 |
Aktenzeichen: | II R 23/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2002 |
Aktenzeichen: | 3 K 209/97 |
Schlagzeile: |
Behandlung der für den anderen Ehegatten gezahlten Steuer als Nachlassverbindlichkeit
Schlagworte: |
Ausgleichsanspruch, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gesamtschuldner, Nachlassverbindlichkeit, Steuerschuld, Zusammenveranlagung
Wichtig für: |
Ehepaare, Erben
Kurzkommentar: |
Aus einer jahrelangen Übung zusammenveranlagter Eheleute, wonach die von beiden geschuldeten Einkommensteuern stets allein von demselben Ehegatten gezahlt wurden, ist auf den beiderseitigen Willen zu schließen (konkludentes Verhalten), von einem Ausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB abzusehen.
Wer diesem Schluss nach dem Tod eines oder beider Ehegatten widerspricht, hat die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen.