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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.01.2003
Aktenzeichen: II R 23/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2002
Aktenzeichen: 3 K 209/97

Schlagzeile:

Behandlung der für den anderen Ehegatten gezahlten Steuer als Nachlassverbindlichkeit

Schlagworte:

Ausgleichsanspruch, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gesamtschuldner, Nachlassverbindlichkeit, Steuerschuld, Zusammenveranlagung

Wichtig für:

Ehepaare, Erben

Kurzkommentar:

Aus einer jahrelangen Übung zusammenveranlagter Eheleute, wonach die von beiden geschuldeten Einkommensteuern stets allein von demselben Ehegatten gezahlt wurden, ist auf den beiderseitigen Willen zu schließen (konkludentes Verhalten), von einem Ausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB abzusehen.

Wer diesem Schluss nach dem Tod eines oder beider Ehegatten widerspricht, hat die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen.

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