Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.01.2003 |
Aktenzeichen: | VII R 37/02 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2001 |
Aktenzeichen: | 4 K 3706/01 |
Schlagzeile: |
Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins
Schlagworte: |
Beratungsstellenleiter, Eintragung, Lohnsteuerhilfeverein, Praktische Tätigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird.