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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.01.2003
Aktenzeichen: VII R 37/02

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2001
Aktenzeichen: 4 K 3706/01

Schlagzeile:

Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins

Schlagworte:

Beratungsstellenleiter, Eintragung, Lohnsteuerhilfeverein, Praktische Tätigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird.

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