Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2003 |
Aktenzeichen: | V 147/2000 |
Schlagzeile: |
Freiberufliche Einkünfte für Veranstalter eines Persönlichkeitstrainings
Schlagworte: |
Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Unterrichtende Tätigkeit
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Ein Veranstalter eines Persönlichkeitstrainings für Firmeninhaber und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen bezieht freiberufliche und nicht gewerbliche Einkünfte, wenn er die Seminare persönlich und eigenverantwortlich durchführt.
Hinweis: Nach Auffassung der Finanzrichter waren die Voraussetzungen einer unterrichtenden Tätigkeit gem. Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.