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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2002
Aktenzeichen: 7 K 87/01

Schlagzeile:

Kein Kindergeld für ein Kind, das bei den Großeltern in Pakistan lebt

Schlagworte:

Großeltern, Kindergeld, Pakistan

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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