Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.01.2003 |
Aktenzeichen: | 4 K 239/01 |
Schlagzeile: |
Kindergeld bei rechtswidriger Kindesentziehung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.