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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.01.2003
Aktenzeichen: 4 K 239/01

Schlagzeile:

Kindergeld bei rechtswidriger Kindesentziehung

Schlagworte:

Kindergeld, Kindesentziehung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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