Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2002 |
Aktenzeichen: | I R 74/01 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.06.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 5721/00 |
Schlagzeile: |
Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Schlagworte: |
Antragsveranlagung, Ausland, Ausschlussfrist, Doppelbesteuerungsabkommen, Frist, Rückwirkung, Veranlagung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die im Zustimmungsgesetz zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnete Möglichkeit, Steuerfestsetzungen für den Zeitraum der Rückwirkung des Abkommens auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist innerhalb von vier Jahren nach dem Ablauf des Jahres 1996 nachzuholen, gilt entsprechend für den Antrag auf Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG 1992.