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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2002
Aktenzeichen: I R 74/01

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.06.2001
Aktenzeichen: 5 K 5721/00

Schlagzeile:

Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Schlagworte:

Antragsveranlagung, Ausland, Ausschlussfrist, Doppelbesteuerungsabkommen, Frist, Rückwirkung, Veranlagung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die im Zustimmungsgesetz zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnete Möglichkeit, Steuerfestsetzungen für den Zeitraum der Rückwirkung des Abkommens auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist innerhalb von vier Jahren nach dem Ablauf des Jahres 1996 nachzuholen, gilt entsprechend für den Antrag auf Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG 1992.

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