Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2002 |
Aktenzeichen: | I R 17/02 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2001 |
Aktenzeichen: | VI 227/99 |
Schlagzeile: |
Bilanzierung der Verpflichtung eines Veräußerers einer Option (Stillhalter)
Schlagworte: |
Bank, Drohverlustrückstellung, Kreditinstitut, Option, Optionsprämie, Passivierung, Rückstellung, Stillhalten
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Für die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie auszuweisen. Die Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen.