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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2002
Aktenzeichen: I R 17/02

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2001
Aktenzeichen: VI 227/99

Schlagzeile:

Bilanzierung der Verpflichtung eines Veräußerers einer Option (Stillhalter)

Schlagworte:

Bank, Drohverlustrückstellung, Kreditinstitut, Option, Optionsprämie, Passivierung, Rückstellung, Stillhalten

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Für die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie auszuweisen. Die Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen.

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