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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2003
Aktenzeichen: IV R 75/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2000
Aktenzeichen: 3 K 310/94

Schlagzeile:

Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks durch gewerblichen Grundstückshändler ist auch bei Betriebsaufgabe nicht tarifbegünstigt

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Gewerbebetrieb, Gewerblicher Grundstückshandel, Private Vermögensverwaltung, Umlaufvermögen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht ungeachtet eines zeitlichen Zusammenfallens mit der Betriebsaufgabe nicht in dem - für die Annahme einer Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs - erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels.

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