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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2003
Aktenzeichen: 13 K 140/01

Schlagzeile:

Beratung auf den Gebieten der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit als freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb

Schlagworte:

Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Selbstständige Tätigkeit, Verwirkung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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