Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.2002 |
Aktenzeichen: | 7 K 175/99 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherung
Schlagworte: |
Direktversicherung, Laufzeit, Lohnsteuer, Pauschalierung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 9/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
1. Kann die Lohnsteuer von den Beiträgen für die als Kapitalversicherung ausgestaltete Direktversicherung zugunsten der in den vorzeitigen Ruhestand ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit dem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erhoben werden, wenn die Laufzeit der Verträge unter fünf Jahren liegt?
2. Ist diese von der Finanzverwaltung geforderte Fünfjahresfrist (Abschn. 129 Abs. 3 Satz 6 LStR 1993) nicht gerechtfertigt, weil eine Mindestlaufzeit für die Direktversicherungen in § 40b Abs. 1 EStG nicht gesetzlich vorgegeben ist?