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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.03.2003
Aktenzeichen: IV A 6 - S 2140 - 8/03

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

Schlagworte:

Billigkeit, Erlass, Sanierung, Sanierungsgewinn, Stundung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen (§§ 163, 222, 227 AO). Die Begriffe Sanierung und Sanierungsgewinn werden definiert und Grundsätze zur Steuerstundung und zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen aufgestellt.

Hinweis: Das Schreiben ist auf Sanierungsgewinne in allen noch offenen Fällen anzuwenden, für die die Regelung nach § 3 Nr.66 Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.1997 nicht mehr gilt.

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