Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 27.03.2003 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 2140 - 8/03 |
Schlagzeile: |
Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen
Schlagworte: |
Billigkeit, Erlass, Sanierung, Sanierungsgewinn, Stundung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen (§§ 163, 222, 227 AO). Die Begriffe Sanierung und Sanierungsgewinn werden definiert und Grundsätze zur Steuerstundung und zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen aufgestellt.
Hinweis: Das Schreiben ist auf Sanierungsgewinne in allen noch offenen Fällen anzuwenden, für die die Regelung nach § 3 Nr.66 Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.1997 nicht mehr gilt.