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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2003
Aktenzeichen: II R 64/00

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.07.2000
Aktenzeichen: 2 K 1484/98

Schlagzeile:

Keine Grundsteuerbefreiung für Klinikgrundstück bei fehlender Identität zwischen Grundstückseigentümer und Klinikbetreiber

Schlagworte:

Betriebsgesellschaft, Grundbesitz, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Grundstücksgesellschaft, Identität, Klinik, Personelle Verflechtung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, ist auch dann nicht zu gewähren, wenn der Grundstückseigentümer und der Klinikbetreiber - bei fehlender Identität - durch Identität ihrer Gesellschafter oder der hinter ihnen stehenden Personen miteinander verbunden sind.

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