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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.02.2003
Aktenzeichen: V B 164/02

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.07.2002
Aktenzeichen: 1 V 12/02

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer staatlich anerkannten Altenpflegerin

Schlagworte:

Altenpfleger, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Es ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ernstlich zweifelhaft, ob und inwieweit eine staatlich anerkannte Altenpflegerin arztähnliche oder heilberufliche Leistungen erbringt.

Hinweis: Ebenfalls zweifelhaft ist es nach dem BFH-Beschluss, ob bereits vor In-Kraft-Treten des AltPflG die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise erbracht werden konnten.

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