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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.02.2003
Aktenzeichen: IV R 12/01

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2000
Aktenzeichen: 6 K 453/00

Schlagzeile:

Aufwendungen eines Landwirts für Erhaltungsmaßnahmen vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

Schlagworte:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Erhaltungsaufwand, Land- und Forstwirtschaft, Nutzungswertbesteuerung, Überschussrechnung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Unabhängig von der Gewinnermittlungsart sind Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Landwirt noch vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an der selbst genutzten Wohnung oder einer Altenteilerwohnung durchführt, auch dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Zahlung erst nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung erfolgt ist.

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