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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.02.2003
Aktenzeichen: V B 131/01

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.07.2001
Aktenzeichen: II 94/2001

Schlagzeile:

Verfahrensrechtliche Fragen bei Beiladungen zu einem Klageverfahren

Schlagworte:

Beiladung, Klage, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zu einem Klageverfahren, in dem geltend gemacht wird, der Rechnungsaussteller sei auch Lieferer gewesen, ist ein alternativ in Betracht kommender Lieferer nicht notwendig beizuladen.

Das Verfahren über eine Beschwerde des Beigeladenen wird als unselbständiges Nebenverfahren durch die Insolvenz des Klägers unterbrochen.

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