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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.03.2003
Aktenzeichen: 13 K 5675/01 E

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des halben Steuersatzes bei Veräußerung einer Vertragsarztpraxis eines 67-jährigen im Jahr 1999 im sog. Nachbesetzungsverfahren

Schlagworte:

Fünftelregelung, Halber Steuersatz, Nachbesetzungsverfahren, Tarifbegünstigung, Veräußerungsgewinn, Verfassungsmäßigkeit, Vertragsarztpraxis

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 109/03 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 26/03) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bzw. des Wegfalls des halben Steuersatzes hinsichtlich der Veräußerung einer Vertragsarztpraxis eines 67-jährigen im Veranlagungszeitraum 1999 im sog. Nachbesetzungsverfahren. Besteht verfassungsrechtlich ein Anspruch auf Fortgeltung des § 34 EStG a.F.?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 34 Abs 2 Nr 2; StEntlG 1999/2000/2002; GG; EStG § 34 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 26.3.2003 (13 K 5675/01 E)

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