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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.03.2003
Aktenzeichen: III R 50/96

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.02.1996
Aktenzeichen: I 164/95

Schlagzeile:

Verwendung eines Wirtschaftsguts zu eigenbetrieblichen Zwecken im Sinne der Investitionszulage

Schlagworte:

Betriebsaufspaltung, Eigenbetriebliche Zwecke, Investitionszulage, Nutzung, Verbleiben, Verwendung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Vermietet der Investor ein unbewegliches Wirtschaftsgut, das er für sein Einzelunternehmen hergestellt und genutzt hat, vor Ablauf der Verbleibensfrist einer GmbH & Co KG für deren Betrieb, verwendet er das Wirtschaftsgut nicht während des gesamten Verbleibenszeitraums ausschließlich zu eigenbetrieblichen Zwecken, auch wenn er alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist.

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