Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.03.2003 |
Aktenzeichen: | III R 50/96 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.02.1996 |
Aktenzeichen: | I 164/95 |
Schlagzeile: |
Verwendung eines Wirtschaftsguts zu eigenbetrieblichen Zwecken im Sinne der Investitionszulage
Schlagworte: |
Betriebsaufspaltung, Eigenbetriebliche Zwecke, Investitionszulage, Nutzung, Verbleiben, Verwendung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Vermietet der Investor ein unbewegliches Wirtschaftsgut, das er für sein Einzelunternehmen hergestellt und genutzt hat, vor Ablauf der Verbleibensfrist einer GmbH & Co KG für deren Betrieb, verwendet er das Wirtschaftsgut nicht während des gesamten Verbleibenszeitraums ausschließlich zu eigenbetrieblichen Zwecken, auch wenn er alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist.