Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.02.2003 |
Aktenzeichen: | VII R 18/02 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2002 |
Aktenzeichen: | 4 K 472/01 |
Schlagzeile: |
Nachweis der Bevollmächtigung unter Setzung einer Ausschlussfrist nur bei begründeten Zweifeln
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Gericht kann nach der Neufassung der Finanzgerichtsordnung (FGO) bei dem Auftreten einer Person als Bevollmächtigter den Nachweis der Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht unter Setzung einer Ausschlussfrist nur verlangen, wenn begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.
Für die Annahme von begründeten Zweifeln an einer Bevollmächtigung, die die Anforderung einer Vollmacht rechtfertigen können, müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof stellte auch klar, dass zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens ein bestimmter Klageantrag ausreichen kann, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist.