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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.06.2003
Aktenzeichen: IV A 2 - S 2836 - 2/03

Schlagzeile:

Anwendung der körperschaftsteuerlichen Vorschriften zum steuerlichen Einlagekonto

Schlagworte:

Einlagekonto, Körperschaftsteuer

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 27 und 28 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zum steuerlichen Einlagekonto nimmt das BMF-Schreiben Stellung.

Hinweis: Insbesondere regelt der Erlass, dass die Rückgewähr von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen nicht zu steuerpflichtigen Beteiligungserträgen der Anteilseigner führt. Um dies zu gewährleisten, sind die Einlagen außerhalb der Steuerbilanz des Anteilseigners auf einem besonderen Konto zu erfassen.

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