Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2001 |
Aktenzeichen: | 7 K 4940/97 E, 7 K 4408/98 E |
Schlagzeile: |
Eigenheimförderung für ein in einem Sondergebiet liegenden Gebäude, wenn die Genehmigung des dauernden Wohnens aufgrund einer Baugenehmigung vorliegt
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Eigennutzung, Ferienhaus, Ferienwohnung, Genehmigung, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Steuerliche Begünstigung für ein in einem Sondergebiet liegenden Gebäude, wenn die Genehmigung des dauernden Wohnens aufgrund einer Baugenehmigung vorliegt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 12/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Keine Steuerbegünstigung für ein in einem "Sondergebiet – Ferienhausgebiet" belegenes Einfamilienhaus, weil es an der rechtlichen Eignung zur Dauernutzung durch ausdrückliche Genehmigung der Bauordnungsbehörde fehlt? Ist insoweit auf die Beurteilung im Zeitpunkt des Erwerbs des Gebäudes abzustellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10e Abs 1 S 2; BauNVO § 10 Abs 4
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 19.01.2005 (Aktenzeichen: X R 12/03) – durcherkannt. Das Urteil ist nicht veröffentlicht.