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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2001
Aktenzeichen: 7 K 4940/97 E, 7 K 4408/98 E

Schlagzeile:

Eigenheimförderung für ein in einem Sondergebiet liegenden Gebäude, wenn die Genehmigung des dauernden Wohnens aufgrund einer Baugenehmigung vorliegt

Schlagworte:

Eigenheimzulage, Eigennutzung, Ferienhaus, Ferienwohnung, Genehmigung, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Steuerliche Begünstigung für ein in einem Sondergebiet liegenden Gebäude, wenn die Genehmigung des dauernden Wohnens aufgrund einer Baugenehmigung vorliegt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 12/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Keine Steuerbegünstigung für ein in einem "Sondergebiet – Ferienhausgebiet" belegenes Einfamilienhaus, weil es an der rechtlichen Eignung zur Dauernutzung durch ausdrückliche Genehmigung der Bauordnungsbehörde fehlt? Ist insoweit auf die Beurteilung im Zeitpunkt des Erwerbs des Gebäudes abzustellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10e Abs 1 S 2; BauNVO § 10 Abs 4

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 19.01.2005 (Aktenzeichen: X R 12/03) – durcherkannt. Das Urteil ist nicht veröffentlicht.

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