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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2003
Aktenzeichen: I R 49/01

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2001
Aktenzeichen: 2 K 2718/98 K,F,G

Schlagzeile:

Umfang der begünstigten Aktivitäten einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Schlagworte:

Gesellschaft mbH, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Wirtschaftsförderung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wirtschaftsförderung im Sinne des Paragrafen 5 Abs. 1 Nr. 18 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) setzt eine ausschließlich und unmittelbare Förderung von Unternehmen voraus.

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