Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.01.2003 |
Aktenzeichen: | XI R 10/02 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2002 |
Aktenzeichen: | 11 K 2247/98 F |
Schlagzeile: |
Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse setzt die Beschäftigung von Leistungsanwärtern voraus
Schlagworte: |
Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsausgabe, Unterstützungskasse
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Beschäftigt ein Trägerunternehmen einer Gruppenunterstützungskasse, die noch keine Leistungen gewährt, keine Leistungsanwärter, die älter als 55 Jahre sind, kann es seine Zuwendungen an die Gruppenunterstützungskasse nicht als Betriebsausgabe abziehen.