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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 18.06.2003
Aktenzeichen: Steuerehrlichkeit

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit sieht Steueramnestie vor

Schlagworte:

Amnestie, Kapitaleinkünfte, Steuerehrlichkeit

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit beschlossen. Das Gesetz bietet Steuersündern eine "Brücke zur Steuerehrlichkeit". Nicht versteuerte Einkünfte, die nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2002 erzielt wurden, können durch die Zahlung einer pauschalen Abgabe abgegolten werden.

Wichtig: Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist daher davon auszugehen, dass es nicht in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird. Ob der Gesetzentwurf überhaupt Chancen auf Verwirklichung hat, ist derzeit vollkommen offen.

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