Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.02.2003
Aktenzeichen: IV R 49/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2001
Aktenzeichen: 14 K 747/98

Schlagzeile:

Sprachheilpädagogin kann unterrichtend oder erzieherisch und damit freiberuflich tätig sein

Schlagworte:

Erzieherische Tätigkeit, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Sprachheilpädagoge, Unterrichtende Tätigkeit

Wichtig für:

Freiberufler, Lehrer

Kurzkommentar:

Im Jahr 1994 übte eine Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch nicht eine den im Einkommensteuergesetz genannten Heilberufen ähnliche Tätigkeit aus. Möglicherweise war sie aber unterrichtend oder erzieherisch tätig.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof stellte entscheidend darauf ab, dass im Streitjahr 1994 der Beruf als Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch ohne staatliche Erlaubnis ausgeübt werden durfte. Eine Überwachung durch die zuständigen staatlichen Behörden fand mangels einer gesetzlichen Regelung dieses Berufsbildes in Niedersachsen noch nicht statt. Das Berufsbild des Sprachheilpädagogen in Niedersachsen war daher 1994 nach Ansicht der BFH-Richter nicht mit den Katalogberufen des Heilpraktikers oder Krankengymnasten vergleichbar.

Dass die Klägerin eine qualifizierte Ausbildung besitzt und kassenrechtlich zugelassen ist, stehe dem nicht entgegen. Denn sie übte ihre Tätigkeit im Streitjahr 1994 - anders als ein Heilpraktiker oder Krankengymnast - unabhängig von einer staatlichen Anerkennung und einer speziellen Ausbildung für einen Heilhilfsberuf sowie einer Überwachung durch die Gesundheitsämter aus.

Da das Finanzgericht nicht geprüft hat, ob die Klägerin mit ihrer Tätigkeit als Sprachheilpädagogin eine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausgeübt hat, hat der Bundesfinanzhof das Verfahren zurückverwiesen. Die Chancen der Sprachheilpädagogin auf diesem Wege als Freiberuflerin anerkannt zu werden, stehen gut. Ausdrücklich wies der Bundesfinanzhof daraufhin hin, dass Sprachheilpädagogen weitestgehend als Pädagogen tätig sind.

zur Suche nach Steuer-Urteilen