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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2003
Aktenzeichen: II R 14/01

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.07.2000
Aktenzeichen: II 412/99

Schlagzeile:

Bewertung eines unbewohnbaren Gebäudes als unbebautes Grundstück

Schlagworte:

Bewertung, Einfamilienhaus, Einheitsbewertung, Grundvermögen, Neue Bundesländer, Unbebautes Grundstück, Unbenutzbarkeit

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer, Vermieter

Kurzkommentar:

Ein unbewohnbares Gebäude ist bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens als unbebautes Grundstück zu bewerten, wenn das Gebäude zur dauernden bestimmungsgemäßen Nutzung nicht mehr geeignet ist.

Hintergrund: Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung zum Feststellungszeitpunkt.

Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln und Bauschäden sowie sog. aufgestautem Reparaturbedarf beruht.

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