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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.01.2003
Aktenzeichen: IV B 6 - S 1300 - 308/02

Schlagzeile:

Änderungen der Kapitalertragsteuersätze auf Dividenden infolge des Steuersenkungsgesetzes

Schlagworte:

Anrechnungsverfahren, Dividende, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalertragsteuer, Steuersenkungsgesetz

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium befasst sich in der Dienstanweisung mit den Änderungen der Kapitalertragsteuersätze auf Dividenden nach den Doppelbesteuerungsabkommen infolge des Steuersenkungsgesetzes.

Hintergrund: Durch das Steuersenkungsgesetz wurde das körperschaftssteuerrechtliche Anrechnungsverfahren ab 2001 durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Sowohl die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren als auch der einheitliche Steuersatz für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne wirken sich auf die Höhe der Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus, die deutsche Tochtergesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften ausschütten.

Das Bundesministerium für Finanzen regelt, dass in allen Fällen, in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Änderung des Quellensteuersatzes auf Dividenden vorsieht, die jeweilige Höhe des Kapitalertragsteuersatzes an die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Dividende im Inland anknüpft.

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