Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 42/99 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.03.1999 |
Aktenzeichen: | 6 K 885/97 |
Schlagzeile: |
Umfang der Begünstigung und Kumulationsverbot bei Sonderabschreibung für Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen
Schlagworte: |
Baudenkmal, Dachgeschossausbau, Erhöhte Absetzung, Heizungsanlage, Kumulationsverbot, Sonderabschreibung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Von der Begünstigung des Paragraf 7c des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen werden alle mit der Fertigstellung einer Wohnung (Bezugsfertigkeit) zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Dementsprechend sind derartige Aufwendungen dem Grunde nach auch dann solche im Sinne des Paragraf 7c EStG, wenn sie die Höchstbemessungsgrundlage übersteigen.
Entstehen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Eigentumswohnung Aufwendungen für die Installation einer Heizungsanlage, die für sich gesehen nach Paragraf 82a EStDV begünstigt wären, können nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs erhöhte Absetzungen nach Paragraf 7c EStG und nach Paragraf 82a EStDV wegen des Kumulationsverbots gemäß Paragraf 7a Abs. 5 EStG nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Nach der mittlerweile ausgelaufenen Förderung durch Paragraf 7c EStG waren Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen begünstigt. Für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden geschaffen werden, konnten im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 20 Prozent der entstandenen Aufwendungen, höchstens jedoch 12.000 DM (6.135 Euro) jährlich je Wohnung abgeschrieben werden.
Insbesondere folgende Maßnahmen waren begünstigt:
- Aufstockung eines Gebäudes und Schaffung einer Wohnung
- Ausbau einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Gebäudes
- Anbau einer Wohnung, der mit dem bisherigen Gebäude verbunden ist
Nicht begünstigt war die Errichtung eines Anbaus, der ein eigenständiges Gebäude darstellt.