Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 14.08.2003 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2296 b - 13/03 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Schlagworte: |
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerermäßigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium klärt zahlreiche Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gem. § 35a EStG.
Das Bundesfinanzministerium nimmt insbesondere zu folgenden Aspekten Stellung:
- Anspruchsberechtigte
- Begünstigte Aufwendungen
- Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen
- Zeitlicher Anwendungsbereich
Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist überholt. Es ist ersetzt worden durch das BMF-Schreiben vom 01.11.2004, Aktenzeichen IV C 8 - S 2296 b - 16/04 (Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß § 35a EStG).