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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.08.2003
Aktenzeichen: IV A 5 - S 2296 b - 13/03

Schlagzeile:

Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

Schlagworte:

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium klärt zahlreiche Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gem. § 35a EStG.

Das Bundesfinanzministerium nimmt insbesondere zu folgenden Aspekten Stellung:
- Anspruchsberechtigte
- Begünstigte Aufwendungen
- Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen
- Zeitlicher Anwendungsbereich

Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist überholt. Es ist ersetzt worden durch das BMF-Schreiben vom 01.11.2004, Aktenzeichen IV C 8 - S 2296 b - 16/04 (Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß § 35a EStG).

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