Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 15.08.2003 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2253 - 78/03 |
Schlagzeile: |
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeten Vermietungen mit anschließender Selbstnutzung
Schlagworte: |
Befristete Vermietung, Vermietung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 9. Juli 2002 (Az: IX R 47/99) entschieden, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftserzielungsabsicht zu beurteilen ist, wenn aus einer nur befristeten Vermietung Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der Steuerpflichtige nach dieser Vermietung das bebaute Grundstück oder die Wohnung selbst nutzt.
Die Grundsätze dieses Urteils in den Fällen befristeter Vermietung mit anschließender Selbstnutzung sind nach dem BMF-Schreiben erstmals auf Mietverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden.