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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2003
Aktenzeichen: 7 K 7879/99

Schlagzeile:

Bei Allergie gegen Hausstaubmilben sind Aufwendungen für Spezial-Matratze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Schlagworte:

Allergie, Außergewöhnliche Belastung, Gegenwert, Zwangsläufigkeit

Wichtig für:

Allergiker

Kurzkommentar:

Allergiker können ihre Aufwendungen für allergikerfreundliche Matratzen und einen speziell auf die Matratze abgestimmten Rahmen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung ist ein amtsärztliches Attest.

Zwar liegt eine außergewöhnliche Belastung grundsätzlich nicht vor, wenn ein Steuerzahler für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält. Dabei kommt es jedoch nicht auf den Wert im Zeitpunkt der Anschaffung, sondern auf den Wert nach der Nutzung durch den Steuerpflichtigen an. Dann sei eine gebrauchte Matratze wertlos.

Die Finanzrichter hatten über folgenden Fall zu entscheiden: Einem Steuerzahler, der unter allergischem Asthma litt, das auf eine Hausstaubmilben-Allergie zurückzuführen war, wurde vom Arzt die Anschaffung allergikerfreundlicher Matratzen empfohlen. Das ärztliche Attest wurde vom Amtsarzt bestätigt und befürwortet.

Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an und berief sich auf die sog. Gegenwert-Theorie. Eine außergewöhnliche Belastung liegt danach beim Steuerpflichtigen nicht vor, wenn er für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält, so daß es bei ihm lediglich zu einer Vermögensumschichtung kommt.

Die Finanzrichter teilten diese Auffassung nicht. Von einem Gegenwert könne nur dann gesprochen werden, wenn der angeschaffte Gegenstand nicht nur für den Steuerzahler selbst, sondern auch für andere Personen von Wert sei. Dabei komme es nicht auf den Wert im Zeitpunkt der Anschaffung, sondern auf den Wert nach der Nutzung durch den Steuerpflichtigen ankommt.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der menschliche Körper scheidet beim Schlaf bekanntlich in erheblichem Umfang Flüssigkeit aus und davon verbleiben selbst bei extrem luftdurchlässigen Matratzen biologische Rückstände im Kern. Schon aus hygienischen Gründen dürfte ein fremder Dritter daher nicht bereit sein, eine gebrauchte Matratze nebst Bezügen zu erwerben. Für den speziell auf die Matratze abgestimmten Rahmen kann nichts Anderes gelten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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