Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2003
Aktenzeichen: 6 K 1051/00

Schlagzeile:

Berechnung der kindergeldrelevanten Einkünfte und Bezüge bei einer sog. unechten doppelten Haushaltsführung

Schlagworte:

Doppelte Haushaltsführung, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 29/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Kann die in Berufsausbildung befindliche Tochter die im Rahmen einer sog. unechten doppelten Haushaltsführung abziehbaren Aufwendungen auch nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG weiter als Werbungskosten abziehen?

Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 25.05.2004 (Aktenzeichen: VIII R 29/03) entschieden (durcherkannt). Das BFH-Urteil wurde nicht veröffentlicht.

zur Suche nach Steuer-Urteilen