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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.06.2003
Aktenzeichen: I R 100/01

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2001
Aktenzeichen: 1 K 347/98

Schlagzeile:

Gewerbesteuerpflicht einer Organgesellschaft trotz Gewerbesteuerfreiheit einer Schwester-Organgesellschaft

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Heilbehandlung, Krankenhaus, Organgesellschaft, Organschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Befreiung einer Organgesellschaft von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG 1984) erstreckt sich auch dann nicht auf eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die die Befreiungsvoraussetzungen ihrerseits nicht erfüllt, wenn die Tätigkeiten der Gesellschaften sich gegenseitig ergänzen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Steuerbefreiung müssen von der jeweiligen Organgesellschaft selbst erfüllt werden.

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