Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.06.2003 |
Aktenzeichen: | I R 100/01 |
Vorinstanz: |
FG Saarland |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 347/98 |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerpflicht einer Organgesellschaft trotz Gewerbesteuerfreiheit einer Schwester-Organgesellschaft
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Heilbehandlung, Krankenhaus, Organgesellschaft, Organschaft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Befreiung einer Organgesellschaft von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG 1984) erstreckt sich auch dann nicht auf eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die die Befreiungsvoraussetzungen ihrerseits nicht erfüllt, wenn die Tätigkeiten der Gesellschaften sich gegenseitig ergänzen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Steuerbefreiung müssen von der jeweiligen Organgesellschaft selbst erfüllt werden.