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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.06.2003
Aktenzeichen: I R 45/02

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2000
Aktenzeichen: 13 K 3298/00

Schlagzeile:

Körperschaftsteuerbefreiung eines Berufsverbandes

Schlagworte:

Berufsverband, Körperschaftsteuer, Versicherung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Verband nimmt auch dann allgemeine Interessen eines Wirtschaftszweiges wahr, wenn er lediglich die in einem eng begrenzten Bereich der unternehmerischen Tätigkeit bestehenden gemeinsamen Interessen eines Wirtschaftszweiges vertritt.

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