Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.01.2003 |
Aktenzeichen: | 14 K 3659/02 |
Schlagzeile: |
Einheitliche Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks durch Organträger und Gebäudeerrichtungen darauf durch Organgesellschaft
Schlagworte: |
Grundstück, Organschaft, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Veräußerung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.