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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.01.2003
Aktenzeichen: 14 K 3659/02

Schlagzeile:

Einheitliche Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks durch Organträger und Gebäudeerrichtungen darauf durch Organgesellschaft

Schlagworte:

Grundstück, Organschaft, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Veräußerung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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