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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2001
Aktenzeichen: 12 K 3588/00

Schlagzeile:

Zur Anwendung von § 34 EStG i.d.F. des (erst später in Kraft getretenen) Steuerentlassungsgesetzes 1999 ff auf eine im Januar 1999 zugeflossene Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

Schlagworte:

Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Fünftelregelung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 79/03 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 30/03) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist die Anwendung der sog. Fünftel-Regelung auf eine Entlassungsentschädigung, die am 21.10.1996 vereinbart und im Januar 1999 abgerechnet wurde, verfassungsgemäß?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 34 Abs 1; EStG § 34 Abs 2 Nr 2; GG Art 20; StEntlG 1999/2000/2002
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 23.10.2001 (12 K 3588/00)

Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 57/06 ausgesetzt (Beschluss vom 2. August 2006).

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