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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 04.11.2003
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2334 - 274/03

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2004

Schlagworte:

Arbeitslohn, Mahlzeiten, Sachbezug

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

In dem BMF-Schreiben wird festgelegt, dass die Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, mit dem anteiligen amtlichen Sachbe-zugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sind. Diese Werte betragen ab dem Jahr 2004 für ein Mittag- oder Abendessen 2,58 Euro und für ein Frühstück 1,44 Euro. Die Sachbezugswerte gelten auch für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder wäh-rend einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Hinweis: Die Sachbezugsverordnung ist nicht nur für das Steuerrecht verbindlich. Die Werte gelten ebenfalls für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversi-cherung.

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