Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.08.2003 |
Aktenzeichen: | VII R 22/01 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.12.2000 |
Aktenzeichen: | 1 K 1068/00 |
Schlagzeile: |
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Zahlungsaufforderung
Schlagworte: |
Mahnung, Nachweis, Unterbrechung der Verjährung, Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Zahlungsaufforderung, Zahlungsverjährung, Zustellung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Zahlungsverjährung wird nicht unterbrochen, wenn die vor Ablauf der Zahlungsverjährung abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderung dem Zahlungsverpflichteten nicht zugeht.