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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.08.2003
Aktenzeichen: VII R 22/01

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2000
Aktenzeichen: 1 K 1068/00

Schlagzeile:

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Zahlungsaufforderung

Schlagworte:

Mahnung, Nachweis, Unterbrechung der Verjährung, Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Zahlungsaufforderung, Zahlungsverjährung, Zustellung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Zahlungsverjährung wird nicht unterbrochen, wenn die vor Ablauf der Zahlungsverjährung abgesandte schriftliche Zahlungsaufforderung dem Zahlungsverpflichteten nicht zugeht.

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