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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.07.2003
Aktenzeichen: I R 41/03

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2001
Aktenzeichen: 9 K 1222/97 K, 9 K 1265/97 K

Schlagzeile:

Gemeinnützigkeit eines Golfclubs bei Eintrittsspenden in Form des Erwerbs eines Kommanditanteils

Schlagworte:

Eintrittsspende, Gemeinnützigkeit, Golfclub, Kommanditanteil, Mitglied, Spende, Sport

Wichtig für:

Vereine

Kurzkommentar:

In die Entgelte für den Erwerb der Mitgliedschaft in einem Verein sind (als Eintrittsspende zu erbringende) Aufwendungen in Form einer Kommanditeinlage nicht einzubeziehen.

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