Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.10.2003 |
Aktenzeichen: | V R 5/03 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 598/01 |
Schlagzeile: |
Voraussetzungen für eine steuerfreie Kreditvermittlung bei der Umsatzsteuer
Schlagworte: |
Kreditvermittlung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird. Der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen.
Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 28/05 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Umsatzsteuerfreiheit der Kreditvermittlung
-- Verfassungsbeschwerde --
UStG § 4 Nr 8 Buchst a; EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 1; BGB § 652