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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.2003
Aktenzeichen: I R 81/02

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2002
Aktenzeichen: 6 K 3813/01

Schlagzeile:

Verlust der wirtschaftlichen Identität im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung

Schlagworte:

Konzern, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, Verlustabzug, wirtschaftliche Identität

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1991) zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH.

Hintergrund: Mit Urteil vom selben Tag hatte der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen I R 61/01) entschieden, dass die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, nicht gemäß § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1991) zum Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft führt.

In der vorliegenden zweiten Entscheidung vom 20. August 2003 stellten die BFH-Richter jedoch klar, dass die wirtschaftliche Identität verloren geht, wenn die Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung übernommen werden.

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