Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.02.2002 |
Aktenzeichen: | 2 K 7905/00 |
Schlagzeile: |
Über- bzw. Unterschreitung der "Bagatellgrenze " des Art. 17 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens
Schlagworte: |
Beschränkte Steuerpflicht, Doppelbesteuerung, Einnahme, Freistellungsbescheid, Künstler, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Beschränkt Steuerpflichtige
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 96/03 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2003) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Begriff 'Einnahmen` i.S. des Art. 17 DBA USA: Fallen die Einnahmen, die ein beschränkt Stpfl. von einem deutschen Konzertveranstalter erhält, unter die Bagatellgrenze des Art. 17 DBA USA, so dass ein Anspruch auf einen Freistellungsbescheid besteht? Umfasst der Begriff 'Einnahmen`die Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
DBA USA Art 17
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.2.2002 (2 K 7905/00)
Hinweis: Das Verfahren ruht (Beschluss vom 21. Juli 2004).