Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.11.2003 |
Aktenzeichen: | VI R 10/99 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.11.1998 |
Aktenzeichen: | 11 K 969/98 |
Schlagzeile: |
Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohnes zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres kein Gestaltungsmissbrauch
Schlagworte: |
Aushilfe, Gestaltungsmissbrauch, Pauschalierung, Regelbesteuerung, Widerruf
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Ein Arbeitgeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen.