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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2003
Aktenzeichen: VI R 10/99

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.1998
Aktenzeichen: 11 K 969/98

Schlagzeile:

Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohnes zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres kein Gestaltungsmissbrauch

Schlagworte:

Aushilfe, Gestaltungsmissbrauch, Pauschalierung, Regelbesteuerung, Widerruf

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Ein Arbeitgeber ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen.

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