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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2002
Aktenzeichen: 6 K 1369/99

Schlagzeile:

Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Schlagworte:

Buchnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 59/03 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2004) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
In welchem Zeitraum muss bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S. des § 6a UStG 1993 der zeitnahe Buchnachweis nach § 17c UStDV i.V.m. Abschn. 136 Abs. 3 UStR erbracht sein, um die Voraussetzungen der Steuerbefreiung buchmäßig nachzuweisen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 6a; UStDV § 17c; UStG § 4 Nr 1 Buchst b; UStR Abschn 136 Abs 3
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 8.4.2002 (6 K 1369/99)

Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den Vorlagebeschluss vom 10. Februar 2005 (EuGH-Az: C-146/05) ausgesetzt.

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