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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.01.2004
Aktenzeichen: IV B 7 - S 7280 - 19/04

Schlagzeile:

Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer berechtigen

Schlagworte:

Rechnung, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Durch das Steueränderungsgesetz 2003 sind die Vorschriften in §§ 14 und 14a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zur umsatzsteuerlichen Rechnungsstellung neugefasst worden. Zugleich wurde durch eine Neufassung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG klargestellt, dass nur noch solche Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, die den neuen Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Diese Änderungen sind am 01.01.2004 in Kraft getreten. Aufgrund der Übergangsregelung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.12.2003, Aktenzeichen IV B 7 - S 7300 - 75/03 wirken sie sich jedoch erst ab dem 01.07.2004 in vollem Umfang auf den Vorsteuerabzug aus. Das vorliegende BMF-Schreiben regelt Einzelheiten zu den Gesetzesänderungen.

Das BMF-Schreiben trägt den Titel „Umsatzsteuer; Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften“.

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