Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 2889/02 |
Schlagzeile: |
Entfernungspauschale bei Einsätzen an wechselnden Arbeitsstätten
Schlagworte: |
Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Entfernungspauschale, Regelmäßige Arbeitsstätte
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 70/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Ist die Entfernungspauschale auch dann für die nach Dienstreisegrundsätzen zu behandelnden Einsätze an wechselnden Arbeitsstätten zu gewähren, wenn dem Arbeitnehmer keine Fahrtkosten entstehen? Steht einem Bauhandwerker, der vom Arbeitgeber arbeitstäglich durch unentgeltlichen Sammeltransport von der Wohnung zum jeweiligen Einsatzort gebracht wird, die Entfernungspauschale auch für diese Fahrten oder nur dann zu, wenn die Tätigkeit am Einsatzort länger als drei Monate dauert? Welche Bedeutung haben die Begriffe "Arbeitsstätte" nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und "regelmäßige Arbeitsstätte" bei der Anwendung der Entfernungspauschale?