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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.09.2003
Aktenzeichen: 13 V 357/03

Schlagzeile:

Die Bildung einer Ansparrücklage erfordert einen Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und Investition

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Finanzierungszusammenhang

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs.3 EStG erfordert einen Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und Investition. Nach Ablauf des 2-jährigen Investitionszeitraumes (§ 7g Abs.4 EStG) ist dieser Zusammenhang nicht mehr gegeben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig, weil die Beschwerde nicht zugelassen wurde.

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