Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.09.2003 |
Aktenzeichen: | 13 V 357/03 |
Schlagzeile: |
Die Bildung einer Ansparrücklage erfordert einen Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und Investition
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Finanzierungszusammenhang
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs.3 EStG erfordert einen Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und Investition. Nach Ablauf des 2-jährigen Investitionszeitraumes (§ 7g Abs.4 EStG) ist dieser Zusammenhang nicht mehr gegeben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig, weil die Beschwerde nicht zugelassen wurde.